Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

Moser Danler & Partner GmbH & Co KG

Hammerwerkgasse 9b/Top 2
4840 Vöcklabruck
Büro: +43 (0) 7672 91993
Mobil: +43 (0) 664 344 86 12
moser@bav-berater.at

I. Unsere Dienstleistungen

Wir sind als unabhängiges Unternehmen (als gewerblicher Versicherungsvermittler (§94 Z. 76 GewO) in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten) tätig, dass seine Klienten bei der Erkennung, Absicherung und Versicherung von Risiken und Veranlagungsfragen berät. Wir verhandeln für unsere Klienten mit den Produktpartnern, holen die entsprechenden Offerte ein und vermitteln die jeweiligen Verträge. Wir begleiten unsere Klienten auf Wunsch während der Vertragslaufzeit. Das Vollkundenprinzip sichert unseren Klienten optimale Planung und Umsetzung bei der Absicherung der Risiken. Unsere Dienstleistungen richten wir stets an die Anforderungen unserer Klienten aus, die ausschließlich Auftraggeber und Leistungsempfänger sind. Qualitativ optimale Arbeitsabläufe und ein bestmögliches Preis/Leistungsverhältnis schaffen die Grundlage für langfristige, nachhaltige Partnerschaften, die von gegenseitigem Vertrauen geprägt sind. Laufende Qualitätsbeurteilung unserer Produktpartner sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen unserer Mitarbeiter tragen wesentlich dazu bei, unsere Qualitätsstandards im Interesse unserer Klienten zu sichern. Um eine offene und vertrauensbildende Partnerschaft zu schaffen, erhalten unsere Klienten laufend produktbezogene und risikorelevante Informationen in Form eines E-Mail Newsletters, dieser kann auch auf unserer Homepage bav-berater.at abgerufen werden.

Unsere Geschäftsfelder umfassen die Beratung in Versicherungsangelegenheiten sowie die Vermittlung von Versicherungsverträgen in der Form Versicherungsmakler.

Sie können uns in folgendem Umfang beauftragen:

  • Reine Beratungsaufträge
  • Einzel – Produkt – Vermittlung inklusive produktspezifischer Beratung
  • Gesamtheitliche, ausschließliche Betreuung in allen Versicherungsangelegenheiten (separate Leistungspakete)

 

Betreut werden Sie ausschließlich von unternehmenseigenen, erstklassig ausgebildeten Mitarbeitern. Im Rahmen interner und externer Ausbildungen wird laufend über neueste Produkte, Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und diverse weitere Angelegenheiten, die für eine optimale Kundenbetreuung unerlässlich sind, geschult. Für diese Schulungen holen wir uns auch namhafte Rechtsexperten sowie Trainer unserer Produktgeber ins Haus. Durch diese und eine Reihe anderer Maßnahmen wollen wir sicherstellen, dass unsere Mitarbeiter immer über aktuellste Entwicklungen unterrichtet sind und unsere Klienten immer bestmöglich und auf gleichbleibend hohem Niveau informiert werden können.

II. Kommunikation, Auftragserteilung

Die gesamte Kommunikation und der gesamte Schriftverkehr sind bzw. werden ausschließlich in deutscher Sprache geführt. Moser Danler & Partner GmbH & Co KG​ ist zur Kontaktaufnahme – insbesondere auch zu Informations- und Werbezwecken – per Fax, E-Mail, Telefon und SMS gem. §107 Telekommunikationsgesetz 2003 berechtigt. Die Ermächtigung zur Werbekontaktierung ist jederzeit schriftlich widerrufbar. Moser Danler & Partner GmbH & Co KG ist ausdrücklich dazu berechtigt, Informationen, die für den Klienten persönlich bestimmt sind (z.B. im Rahmen der Berichtspflicht) an die letztgenannte E-Mail-Adresse zu senden. Weitere Informationen (z.B. Kundeninformationen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Honorarordnung, aktuelle Produktinformationen, Gesetzestexte, Warn- und Risikohinweise, etc.) werden auf der Homepage bav-berater.at zur Verfügung gestellt.

Die Auftragserteilung mittels E-Mail gilt als zulässige Form vereinbart. E-Mails, die außerhalb der Bürozeiten einlangen, können frühestens am nächsten Werktag bearbeitet werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass nicht sofort nach Eingang geprüft werden kann, ob diese Fristen oder Termine enthalten. Mit dem Absendungsnachweis an die letztbekannte E-Mail-Adresse des Klienten gilt das jeweilige E-Mail von Moser Danler & Partner GmbH & Co KG als zugestellt. Für die negativen Folgen der Kommunikation mit den oben genannten Medien wird von Moser Danler & Partner GmbH & Co KG keine Haftung übernommen. Eine Auftragserteilung per Telefon ist generell ausgeschlossen!

Eine Auftragserteilung erfolgt immer auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Es gilt ausdrücklich vereinbart, dass Rechtshandlungen – insbesondere Kündigungen, Vertragsänderungen, Deckungsaufgaben und Neuabschlüsse – nur nach Rücksprache mit dem Klienten samt dessen schriftlicher Genehmigung durchgeführt werden. Die Letztentscheidung über Sparten, Deckungen, Versicherungssummen, etc. sowie die Wahl des Produktgebers trifft ausschließlich der Klient.

III. Rechte und Pflichten

Interessenwahrung und Unterstützung gem. § 3 Maklergesetz
Moser Danler & Partner GmbH & Co KG​ hat die Interessen des Auftraggebers redlich und sorgfältig zu wahren. Dies gilt auch, wenn er zugleich für den Dritten tätig ist. Der Auftraggeber (Klient) hat Moser Danler & Partner GmbH & Co KG bei der Ausübung seiner Vermittlungstätigkeit redlich zu unterstützen und eine Weitergabe von mitgeteilten Geschäftsgelegenheiten zu unterlassen. Moser Danler & Partner GmbH & Co KG sowie der Auftraggeber (Klient) sind verpflichtet, einander die erforderlichen Nachrichten zu geben. Bei Verletzung dieser Pflichten kann Schadenersatz verlangt werden. Für die bestmögliche Beratung ist Moser Danler & Partner GmbH & Co KG bei der Erhebung der relevanten Risikodaten auf die Unterstützung des Klienten angewiesen. Der Klient hat Moser Danler & Partner GmbH & Co KG unverzüglich nach Kenntnis eines eingetretenen oder zu erwartenden Schadens zu verständigen und alle Vorkehrungen in Entsprechung seiner Schadensminimierungspflicht zu treffen. Weiters müssen Moser Danler & Partner GmbH & Co KG alle risikorelevanten Veränderungen – insbesondere Erhöhungen bzw. Veränderungen der Gefahren – sowie weitere Versicherungsbedürfnisse, Zahlungsprobleme und persönliche Veränderungen unverzüglich gemeldet werden. Für mangelhafte bzw. nicht erfolgte Meldungen seitens des Klienten bzw. für den Fall, dass der Klient eine umfangreiche Risikoanalyse ablehnt und/oder Teilbereiche nicht vollständig bekannt gibt, kann Moser Danler & Partner GmbH & Co KG keine Verantwortung übernehmen.

Doppeltätigkeit mit überwiegender Interessenwahrung; Vermittlungspflicht gem. § 27 Maklergesetz
Moser Danler & Partner GmbH & Co KG hat trotz Tätigkeit für beide Parteien des Versicherungsvertrags überwiegend die Interessen des Versicherungskunden (Klient) zu wahren. Moser Danler & Partner GmbH & Co KG ist mangels abweichender Vereinbarung mit dem Versicherer nicht befugt, Erklärungen und Zahlungen des Versicherungskunden für den Versicherer rechtswirksam entgegenzunehmen. Die Annahme eines Versicherungsvertrages und des damit verbundenen Versicherungsschutzes obliegt allein dem jeweiligen Versicherer. Es besteht daher kein automatischer Versicherungsschutz durch den Deckungsauftrag des Klienten! Polizzen für die abgewickelten Geschäftsfälle gehen dem Klienten direkt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu. Eine darüber hinausgehende Informationsverpflichtung besteht nicht. Erhält Moser Danler & Partner GmbH & Co KG ein für den Klienten bestimmtes Schriftstück / Polizze von einem Dritten, etwa der Versicherung im Original, so wird dieses Dokument dem Klienten nach Eingang übermittelt. Dieselbe Regelung gilt für alle Erklärungen der Versicherer, insbesondere während der Vertragslaufzeit, in Schadensfällen und bei Beendigung des Vertrages.

1. Erstellung einer angemessenen Risikoanalyse und eines angemessenen Deckungskonzeptes sowie Erfüllung der Dokumentationspflicht gemäß § 137g GewO 1994;

2. Erstellung einer angemessenen Risikoanalyse und eines angemessenen Deckungskonzeptes sowie Erfüllung der Dokumentationspflicht gemäß § 137g GewO 1994;

3. Vermittlung des nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutzes, wobei sich die Interessenwahrung aus sachlich gerechtfertigten Gründen auf bestimmte örtliche Märkte oder bestimmte Versicherungsprodukte beschränken kann, sofern der Versicherungsmakler dies dem Versicherungskunden ausdrücklich bekanntgibt;

4. Bekanntgabe der für den Versicherungskunden durchgeführten Rechtshandlungen sowie Aushändigung einer Durchschrift der Vertragserklärung des Versicherungskunden, sofern sie schriftlich erfolgte; Aushändigung des Versicherungsscheins (Polizze) sowie der dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Festsetzung der Prämie;

5. Prüfung des Versicherungsscheins (Polizze);

6. Unterstützung des Versicherungskunden bei der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls, namentlich auch bei Wahrnehmung aller für den Versicherungskunden wesentlichen Fristen;

7. laufende Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge sowie gegebenenfalls Unterbreitung geeigneter Vorschläge für eine Verbesserung des Versicherungsschutzes.

Wahrung der Interessen des Versicherers gem. § 29 Makler
Im Verhältnis zum Versicherer hat Moser Danler & Partner GmbH & Co KG vorwiegend jene Interessen zu wahren, die auch der Versicherungskunde (Klient) selbst vor und nach Abschluss des Versicherungsvertrags dem Versicherer gegenüber zu beachten hat. Im Besonderen ist Moser Danler & Partner GmbH & Co KG verpflichtet, den Versicherer bei der Vertragsanbahnung über ihm bekannte oder erkennbare besondere Risiken zu informieren.

Präzision und Definition von abdingbaren Paragrafen gem. § 32 Maklergesetz
Gem. § 32 Maklergesetz können u.a. der § 28 erster Satz und Z 1 bis Z 3 nicht zum Nachteil des Klienten abgegangen werden. Hinsichtlich § 28 Z 3 wird festgelegt, dass die Interessenwahrung – sofern keine im Einzelfall anderslautende Sondervereinbarung vorliegt – auf jene lokalen Produktgeber beschränkt ist, die bei der regelmäßigen Produktpartnerbewertungen gemäß Qualitätsmanagementsystem positiv bewertet wurden und deren Abwicklungsverhalten Moser Danler & Partner GmbH & Co KG bekannt ist. Die Vermittlung von Versicherungsprodukten – insbesondere die Auswahl der Produktpartner und Produkte – erfolgt u.a. nach folgenden Kriterien:

  • Größe der Gesellschaft, entsprechendes Alter, Ruf der Gesellschaft, Solvenzquote
  • Das Abwicklungsverhalten ist Moser Danler & Partner GmbH & Co KG bekannt und wird positiv bewertet (Premiumpartner)
  • Der Produktanbieter stellt für Moser Danler & Partner GmbH & Co KG und seinen Klienten laufend Informationen zur Verfügung und Moser Danler & Partner GmbH & Co KG wird von der Versicherung aktiv betreut.

Die ausgewählten Partner werden periodisch – jährlich – einer entsprechenden Beurteilung unterzogen. Die aktuelle Premiumpartnerliste kann bei Moser Danler & Partner GmbH & Co KG eingesehen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein umfassender Marktvergleich Basis der Erstellung dieser Partnerliste ist.

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Leistungen gem. § 28 Z 6 und Z 7 bei Konsumenten bzw. die Leistungen gem. § 28 Z 4 bis Z 7 bei Nicht-Konsumenten nur bei honorarpflichtiger separater Beauftragung im Rahmen eines Servicevertrages geleistet werden.

IV. Haftungsausschlüsse

Moser Danler & Partner GmbH & Co KG haftet für Schäden aus seiner Tätigkeit dem Klienten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei leichter Fahrlässigkeit. Bei Verbrauchergeschäften haftet Moser Danler & Partner GmbH & Co KG nur dann für leichte Fahrlässigkeit, wenn es sich um einen Schaden an Personen handelt. Bei Fahrlässigkeit ist die Haftung mit der Höhe der gesetzlichen Mindesthaftpflichtversicherungssumme beschränkt und erstreckt sich nicht auf entgangenen Gewinn. Moser Danler & Partner GmbH & Co KG haftet – sofern der Klient nicht als Konsument (§1 KSchG) zu behandeln ist – jedoch höchstens im Umfang des eingetretenen Vertrauensschadens, soweit dieser durch die Haftpflichtversicherung von Moser Danler & Partner GmbH & Co KG gedeckt ist. Moser Danler & Partner GmbH & Co KG haftet nicht für solche Schäden, die aus der – dem Klienten obliegenden – Ermittlung der Versicherungssumme resultieren. Voraussetzung für ein Haftungsverhältnis von Moser Danler & Partner GmbH & Co KG gegenüber dem Klienten ist das Vorliegen eines schriftlichen Vermittlungsauftrages. Aus mündlichen erteilten Aufträgen kann – außer vom Konsumenten (§ 1 KSchG) – keine Haftung abgeleitet werden. Schadenersatzansprüche gegen Moser Danler & Partner GmbH & Co KG verjähren, sofern der Klient (Vollmacht- oder Auftraggeber) nicht innerhalb von 6 Monaten, nachdem er oder die Anspruchsberechtigten den Schaden und Schädiger kannten oder kennen mussten (relative Verjährung), spätestens aber innerhalb von 3 Jahren ab dem anspruchsbegründenden Schadensfall (absolute Verjährung) diese gerichtlich geltend macht, soweit keine Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) entgegenstehen.

Durchführungspolitik „Best-Execution-Policy“
Die Durchführungspolitik von Moser Danler & Partner GmbH & Co KG regelt die Grundsätze der Weiterleitung von Klienten erteilten Aufträgen. Ziel ist es, für den Klienten das gleichbleibend bestmögliche Ergebnis bei der Auftragsausführung zu erzielen. Unter dem Begriff „gleich bleibend“ versteht man das bestmögliche Ergebnis im Sinn einer längerfristigen Durchschnittsbetrachtung. Das bestmögliche Ergebnis wird bei Privatklienten primär am Maßstab des Gesamtentgelts gemessen, d.h. am Maßstab der Abschlussprovision des jeweiligen Versicherungsproduktes sowie der mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten. Da auch andere Faktoren, wie zum Beispiel Schnelligkeit und Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung wesentliche Faktoren sind, werden diese berücksichtigt, wenn sie dazu beitragen, das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Moser Danler & Partner GmbH & Co KG hat bereits seit Bestehen nach diesen Grundsätzen gehandelt und legt diese Grundsätze den Klienten offen. Erteilt der Klient Moser Danler & Partner GmbH & Co KG eine Weisung abweichend von seiner Produktempfehlung, können die Grundsätze der Durchführungspolitik gegebenenfalls nicht eingehalten werden. Moser Danler & Partner GmbH & Co KG kann daher das bestmögliche Ergebnis für den Klienten nicht sicherstellen.

Entgeltregelungen
Für die Vermittlungstätigkeit erhält Moser Danler & Partner GmbH & Co KG bei neu abzuschließenden Risiken eine Provision über den Produktgeber für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit. Bei Vertragsänderungen wird nur bei Mehrprämie bzw. bei Zuzahlungen eine Provision fällig. Die Beratung und Manipulation bei reinen Vertragsadaptierungen von bestehenden Verträgen ohne Mehrprämie werden von Produktgebern nicht bezahlt. Für alle Tätigkeiten, die nicht mit einer Vermittlung in unmittelbarem Zusammenhang stehen, bietet Moser Danler & Partner GmbH & Co KG seinen Klienten bedarfsgerechte honorarpflichtige Lösungen. Reine Beratungsaufträge sind grundsätzlich honorarpflichtig. Basis für die Honorarerstellung ist die jeweils aktuelle Honorarordnung sowie der entsprechende Auftrag.

Honorarordnung
Diese Honorarordnung gilt für alle nicht von Produktpartnern bezahlten Beratungsleistungen für Klienten. Den jeweiligen Honoraren sind 20% USt. hinzuzurechnen.

  • allgemeine Beratungen in Versicherungsangelegenheiten
  • Prüfung von bestehenden Versicherungsverträgen
  • Risikoanalysen zu bestehenden und für neu angedachten Versicherungsverträgen (ohne Vertragsvermittlung),
  • Risikomanagement, Ausarbeitung von Deckungs- und Veranlagungskonzepten. Beratung für Vertragsgestaltung
  • Beratung und Betreuung nach Vertragsabschluss von Versicherungsverträgen – insbesondere Wahrung der Interessen des Versicherungskunden gem. § 28 Maklergesetz

 

Nicht-Konsument:

  • Berichterstattung und Bekanntgabe von Rechtshandlungen gegenüber dem Versicherungskunden (gem. §28 Zif.4 Maklergesetz)
  • Prüfung der Versicherungspolizze (gem. §28 Zif.5 Maklergesetz)
  • Unterstützung bei Eintritt des Versicherungsfalles (gem. §28 Zif.6 Maklergesetz)
  • Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge / gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge / Fristenwahrung (§28 Zif.7 Maklergesetz)
  • Klärung von Inkassoproblemen und diverse Besorgungen bei Versicherungen
  • Beratung (ausgenommen sozialversicherungs- / steuerliche Fragen) und Betreuung von „fremd“ abgeschlossenen Versicherungsverträgen und Veranlagungen
  • Schadensberatung und -bearbeitung, Beratung über die Einreichung hinausgehend; insbesondere die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Versicherungsunternehmen
  • Vertretung und Abwicklung bei Schadensfallsanierungen

 

1.1. Zeitabhängiges Honorar exkl. USt. (Abrechnung je angefangener ¼ Stunde)

für BeraterIn mit einschlägiger fachlicher Befähigungsvoraussetzung und für Fachkräfte. Die aktuellen Stundensätze erhalten sie über Anfrage bei der Moser Danler GmbH & Partner GmbH & Co KG. Zahlungsfrist innerhalb von 14 Tagen ohne Skonto.

1.2. Erfolgshonorar:

kann zusätzlich zur Zeitgebühr und den Barauslagen verrechnet werden: z.B. 10% der jährlichen Prämienersparnis x Restlaufzeit.

1.3. Barauslagen/-pauschale:

kann zusätzlich zur Zeitgebühr verrechnet werden und erfolgt insbesondere für: Materialverbrauch, Kopien, Porto, Amtsgebühren, Telefongebühren, Reisekostenersatz, Fahrtkosten (Bahn, amtl. KM-Geld). Abweichend kann eine Barauslagenpauschale vereinbart werden. 

Vertretung im Schadensfall
Bearbeitung und außergerichtliche Vertretung in Schadensfällen – Zeitgebühr gemäß Punkt 1.1. 

Allgemeine Bestimmungen
Die Honorarordnung in der jeweils gültigen Fassung liegt im Büro Moser Danler & Partner GmbH & Co KG auf.

Interessenkonflikte „Conflict of Interest Policy“
An welchen Schnittstellen könnten Interessenkonflikte auftreten

  • zwischen Klienten und Moser Danler & Partner GmbH & Co KG,
  • den Mitarbeitern von Moser Danler & Partner GmbH & Co KG, einschließlich der Geschäftsleitung
  • den Kooperationspartnern
  • anderen Klienten.

 

Welche Finanzdienstleistungen könnten Interessenkonflikte auslösen?

  • Beratung: die Abgabe von persönlichen Empfehlungen zu Geschäften
  • Vermittlung: Annahme und Übermittlung von Aufträgen

 

Beispiele für potentielle Interessenkonflikte

  • Aus unserer Tätigkeit als selbstständiger, auf Ertrag ausgerichteter Gewerbebetrieb
  • bei Erhalt oder Gewährung von Zahlungen (z.B. Absatzentgelte, Vertriebsprovisionen, Zuschüsse für Marketing, Schulung oder Vertriebsmaßnahmen)
  • unterschiedliche Höhen von Abschluss-, Abschlussfolge- und Bestandsprovisionen oder ähnlichen Vergütungen
  • durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Beratern
  • aus der Gewährung von Zuwendungen an Mitarbeiter und Berater
  • aus Gewährung von monetären und/oder Sachzuwendungen für Kundenveranstaltungen und Events
  • aus anderen Geschäftstätigkeiten unseres Hauses
  • aus Beziehungen unseres Hauses zu Versicherungsgesellschaften und anderen Kooperationspartnern
  • bei der Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind
  • bei der Erstellung von Gutachten über Versicherungs- und Veranlagungsverträge, die Klienten angeboten wurden

 

Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten
Moser Danler & Partner GmbH & Co KG und seine Mitarbeiter handeln im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen auf rechtmäßige, sorgfältige und redliche Weise im Interesse des Klienten. Ziel der nachfolgenden Vorschriften ist es, Interessenkonflikte frühzeitig zu erkennen und soweit möglich zu vermeiden.

  • Die Auswahl der Produkte wird ausschließlich durch die jährliche Partnerbewertung und von Sonderkonditionen für unsere Klienten bestimmt
  • Alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können, sind zur Offenlegung aller ihrer Geschäfte verpflichtet
  • Reihung der Interessen. Die Interessen der Klienten gehen immer den Interessen von Moser Danler & Partner GmbH & Co KG bzw. seinen Mitarbeitern vor
  • Bei Ausführung von Aufträgen handelt Moser Danler & Partner GmbH & Co KG entsprechend der Durchführungspolitik
  • Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter
  • Ein geschulter und langjährig erfahrener Mitarbeiter ist damit betraut, mögliche Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden

 

Regelungen über die Annahme von Vorteilen
Moser Danler & Partner GmbH & Co KG erhält die obengenannten Vorteile primär als Entgelt für die Vermittlungstätigkeit. Diese Vorteile (Abschluss-/Erst- und Abschluss-/Folgeprovisionen) werden durch die jeweiligen Versicherungsgesellschaften verrechnet. Art und Höhe ist bei den jeweiligen Produkten verschieden. Diese Einnahmen dienen dazu, Klienten stets dasselbe hohe Niveau unserer Beratungen und Serviceeinrichtungen bieten zu können, Schulungen der Mitarbeiter durchzuführen, den hohen Sicherheitsstandard zum Schutz der Klientendaten zu erhalten und um die einwandfreie Abwicklung der Geschäftsfälle gem. den gesetzlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Darüber hinaus werden die Kosten für die Qualitätssicherung, die EDV Hardware und Software zur Erhaltung des Verwaltungs- und Informationsstandards für unsere Klienten sowie die Versicherungsprämie für die abgeschlossene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung davon bestritten.

Offenlegung von Interessenkonflikten
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Interessenkonflikte nicht vermeidbar sind. In diesem Fall wird sich Moser Danler & Partner GmbH & Co KG die betroffenen Klienten über den Interessenkonflikt informieren. Die Klienten können sich somit auf informierter Basis entscheiden, ob sie das Geschäft trotz des Konflikts wünschen.

Beendigung der Vertretung / Geschäftsbeziehung
Die Geschäftsbeziehung kann durch schriftliche Kündigung durch eine der beiden Vertragsparteien beendet werden. Sie erlischt jedoch spätestens automatisch mit Kündigung / Stornierung oder Vermittlerwechsel des letzten durch den von Moser Danler & Partner GmbH & Co KG vermittelten Vertrages. Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass durch die Beendigung dieses Geschäftsverhältnisses auch die Interessenwahrung durch Moser Danler & Partner GmbH & Co KG erlischt, nicht jedoch die aus den vorangegangenen aktiven Vertragsverhältnissen resultierenden wirtschaftlichen Ansprüche von Moser Danler & Partner GmbH & Co KG.

Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sind bzw. werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige bzw. nicht durchsetzbare Bestimmung wird in diesem Fall durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen bzw. nicht durchsetzbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Sowohl diese Geschäftsbedingungen als auch alle Geschäftsunterlagen unterliegen österreichischem Recht. Gerichtsstand ist Wien. Für Klagen gegen Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Zuständigkeitsregeln des § 14 KSchG. Diese Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung ohne schriftliche Genehmigung durch Moser Danler & Partner GmbH & Co KG ist verboten.